Foto: Michel Eram / DRK

Schuldner- und Insolvenzberatung

Unsere Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle berät Schuldner*innen und hilft diesen, einen Weg aus den Schulden zu finden.

Ansprechpartnerin

Stephanie Bachmayer

Telefon: 03366 15209-12

E-Mail

Rouanetstraße 10, 15848 Beeskow

Was leistet die Beratung?

Wir beraten und begleiten Menschen mit finanziellen Problemen und finden mit Ihnen gemeinsam bedarfsgerechte Lösungen.

Egal, ob es sich um eine Kontopfändung, Gerichtsvollzieher, Miet- und Stromschulden oder um eine Aufstellung des Haushaltsplanes handelt, bei uns finden Sie kompetente Unterstützung. Wir stellen Ihnen Pfändungsschutz-Bescheinigungen für Ihr Konto aus und helfen Ihnen bei der Beantragung eines Darlehens beim Jobcenter.

Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren, denn alle Ihre Sorgen werden vertraulich behandelt.

  • Wir besprechen gemeinsam mit dem Schuldner Lösungsmöglichkeiten
  • Wir analysieren gemeinsam die finanzielle Situation
  • Wir besprechen mögliche Einsparmöglichkeiten und Verhaltsänderungen
  • Wir stellen einen Haushaltsplan zur sinnvollen Einteilung des zur Verfügung stehenden Haushaltsgeldes auf
  • Wir besprechen einen möglichen Schutz bei Lohn- und Kontopfändungen oder vor drohenden Zwangsvollstreckungen
  • Wir vermitteln zwischen Schuldnern und Gläubigern und vereinbaren realistische Ratenzahlungen
  • Wir beraten über Schuldenschutzverfahren und über die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Was kostet die Beratung?

Unsere Hilfe ist kostenlos und für alle Bürger*innen zugänglich.

Wann ist die Beratungsstelle geöffnet?

Unsere Beratungsstelle in Beeskow ist zu folgenden Zeiten geöffnet: 

Dienstag: 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag: 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr (vierzehntägig in Storkow, Kurt-Fischer-Straße 22)

Per Telefon sind wir montags bis freitags unter folgender Nummer zu erreichen: 03366 15209-12

Hilfe bei Kontopfändung

Vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt es einen Onlinedienst, der sich an verschuldete Personen richtet, deren Konto gepfändet wurde. 

Ein digitaler Abfragedialog hilft in einfacher Sprache dabei, ein Umwandlungsverlangen für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) rechtssicher vorzubereiten. Dieses kann dann im nächsten Schritt bei der Bank oder Sparkasse eingereicht werden.

Zu finden ist der Onlinedienst hier: 
https://service.justiz.de/kontopfaendung