Freiwilliges Soziales Jahr

Das DRK bietet die Möglichkeit, bei einer Vielzahl von Einrichtungen ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren. Die Aufgaben und Möglichkeiten sind dabei so spannend wie vielfältig. Anderen Menschen helfen mit freiwilligem Engagement ist keine Frage des Alters, sondern der Bereitschaft. Deshalb bietet das Deutsche Rote Kreuz auch die Möglichkeit, in verschiedenen Einsatzbereichen den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu leisten.

FSJ und BFD: Was sind die Unterschiede?

  • Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)

    Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist und vor allem eines: eine Bereicherung. Und das nicht nur für jene, die sich zur einjährigen sozialen Tätigkeit entscheiden; sondern auch für alle Menschen, die von deren Engagement profitieren. Denn in dem gesetzlich abgesicherten sozialen Bildungsjahr leisten Jugendliche praktischen Einsatz in sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen. Ergänzt wird die Praxis durch persönlichkeitsbildende Seminare, die ihr Wissen und ihre Kompetenz erweitern.

    Wer kann am FSJ teilnehmen?

    Das FSJ beim DRK wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

    Wie lang geht das FSJ?

    Ein FSJ wird beim Deutschen Roten Kreuz in der Regel über 12 Monate vergleichbar einer Vollzeittätigkeit absolviert. Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind möglich, bedürfen jedoch der gesonderten Absprache.

    Wird das Freiwillige Soziale Jahr bezahlt?

    Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt.

  • Der Bundesfreiwilligendienst (BDF)

    Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr und steht im Unterschied zum FSJ auch älteren Freiwilligen offen. Als "Bufdi" beim DRK stehen viele unterschiedliche Stellen und Aufgaben offen um gemeinsam Menschen zu helfen.

    Jungen Freiwilligen bietet er wie das FSJ die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiter zu entwickeln.

    Wer kann am BFD teilnehmen?

    Der BFD wendet sich an Interessierte aller Altersgruppen, die mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben müssen.

    Dauer des Einsatzes beim BFD

    Ein BFD wird in der Regel über 12 Monate absolviert, Einsätze von 6 bis 18 Monaten sind nach Absprache und Möglichkeiten denkbar. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche teilnehmen.

    Gibt es beim Bundesfreiwilligendienst eine Vergütung?

    Für eine Teilnahme an einem BFD entstehen Ihnen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet.

    DRK Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.