JRK Ortsgruppe Erkner

Gemeinsam verbringen unsere jungen Rotkreuzler/-innen ihre Freizeit mit vielfältigen und spannenden Aktivitäten. Im Mittelpunkt steht der Aufbau des Jugendrotkreuzes im Bereich Erkner. Hier werden die ersten Grundlagen der Ersten Hilfe erlernt und die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes – Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität – verinnerlicht. Diese Inhalte werden im Tagesablauf oder in den Gruppenstunden den Kindern vermittelt.

Unsere ehemaligen Kitakinder aus der DRK-Kita Wasserwichtel in Erkner kommen immer am Donnerstag in der Zeit von 17:00 Uhr bis etwa 18:00 Uhr zur Gruppenstunde in die Kita. Dort erweitern sie ihr Wissen in Erster Hilfe und nehmen an Aktivitäten des Kreisverbandes und des Landesverbandes teil. Im Rahmen der neuen Kampagne LAUTSTARK erarbeiten wir uns im Jahr 2023 gemeinsam die Inhalte der Kinderrechte erarbeitet. Außerdem bringen wir unsere eigenen Ideen und Themenwünsche ein.

Teilnahme an Wettbewerben

Viele Höhepunkte auf Orts-, Kreis- und Landesebene zu Kampagnen sowie Gruppenfahrten erwarten unsere Mitglieder in jedem Jahr. Wir feiern Fasching, gehen auf Herbstfahrt, feiern Halloween und Weihnachten. Zusätzlich nehmen wir mit unserem Nachwuchs an den verschiedensten Wettbewerben teil. So konnten wir unter anderem immer gute Ergebnisse beim Landeswettbewerb erzielen.

Gruppenstunde

Unsere Gruppenstunde findet statt immer donnerstags von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der DRK-Kita Wasserwichtel in Erkner, Flakenseeweg 16. Am ersten und dritten Donnerstag im Monat sind Erst- und Zweitklässler eingeladen, am zweiten und vierten Donnerstag alle ab der 3. Klasse.

Interessiert? Dann melde dich an!

Du interessierst dich für eine Mitgliedschaft beim Jugendrotkreuz und möchtest aktiv mitwirken? Dann fülle jetzt unser Anmeldeformular aus und schicke es per E-Mail an jugendrotkreuz-erkner(at)drk-mohs(dot)de.

Für Kinder unter 16 Jahren schreibt Art. 8 DSGVO vor, dass die Einwilligung nur dann wirksam ist, wenn sie von den Eltern selbst erteilt wurde oder zumindest mit deren Zustimmung. Die Einwilligung des Kindes allein genügt dann nicht.

Zum Formular geht's hier!