Jule-Sophie Hermann

JRK-Ortsgruppe Oranienburg

Beim JRK in Oranienburg erwartet euch eine Freizeitgestaltung, bei der ihr nicht nur Spaß habt, sondern auch noch richtig was lernt. Ob es die Grundsteine der Ersten Hilfe oder die Gestaltung einer eigenen Kampagne ist, wir zeigen euch viele Wege, wie ihr anderen Menschen helfen könnt. 

Ab und zu sind wir auch Landes-oder Bundesweit unterwegs und nehmen an Wettbewerben oder Workshops teil. Hier könnt ihr euch mit anderen Kindern und Jugendlichen in eurem Alter austauschen. Vielleicht nehmt ihr sogar die ein oder andere Idee mit in die Ortsgruppe und startet eine neue Aktion oder habt ein Thema für die nächste Gruppenstunde!

Bei allem was wir tun ist es uns wichtig, dass ihr immer Spaß bei der Sache habt. Bei uns könnt ihr neue Freunde finden und fremde Kulturen kennenlernen, um zusammen und voeinander zu lernen. Jeder ist willkommen! 

    

Gruppenstunden

In unseren Gruppenstunden beschäftigen wir uns gemeinsam mit den aktuellen Themen, die euch gerade bewegen. Sie finden immer Freitags in der DRK-Geschäftsstelle in Oranienburg zu folgenden Zeiten statt: 

Altersklasse 0 (6-9 Jahre) – Altersklasse 1 (10-12 Jahre):  16:00 bis 17:30 Uhr 

Altersklasse 2 (13-16 Jahre) – Altersklasse 3 (17-27 Jahre): 17:45 bis 19:15 Uhr 

    

Aktionen und Feste

Neben unseren alltäglichen Aktivitäten gibt es über das Jahr verteilt viele Aktionen und Feste, bei denen ihr dabei sein und Spaß haben könnt.          

  • Fasching und Halloween-Party                                       
  • Gemeinsame Gruppenfahrt 
  • Sommerferienprogramm      
  • Weihnachtsbasteln       
  • Gemeinsame Weihnachtsfeier                         
  • Diverse Absicherung bei Veranstaltungen                     
  • Kidscamp                                  
  • Landesforum     

Interessiert? Dann melde dich an!

Du interessierst dich für eine Mitgliedschaft beim Jugendrotkreuz und möchtest aktiv mitwirken? Dann fülle jetzt unser Anmeldeformular aus und schicke es per E-Mail an jugendrotkreuz-oranienburg@drk-mohs.de.

Für Kinder unter 16 Jahren schreibt Art. 8 DSGVO vor, dass die Einwilligung nur dann wirksam ist, wenn sie entweder von den Eltern selbst erteilt wurde oder zumindest mit deren Zustimmung. Die Einwilligung des Kindes allein genügt dann nicht.

Hier gehts zum Formular!