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Hortbetreuung bei Distanz- und Präsenzunterricht ab 22. Februar 2021

Die Schüler*Innen der Klassen 1 bis 4 besuchen ab 22.02.2021 im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell) wieder die Schule.

Kinder, die am tageweisen Präsenzunterricht teilnehmen, werden auch an diesen Tagen unter Einhaltung der gültigen Hygienebestimmungen der aktuellen Eindämmungsverordnung (6. Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen) im Hort betreut.

Bitte teilen Sie der Hortleitung rechtzeitig mit, an welchen Tagen Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt und somit eine Hortbetreuung benötigt.

Grundsätzlich besteht die vertraglich und kitagesetzliche Beitragspflicht. Voraussetzung für die Beitragsfreistellung ist, dass für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit gar nicht oder bis maximal 50% der Anwesenheitstage in Anspruch genommen wird und deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichtet wird.